ATP Wiederholungsprüfungen

ATP-Wiederholungsprüfung für wärmegedämmte Beförderungsmittel

Gemäß dem ATP-Übereinkommen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Wiederholungsprüfung von Kühlfahrzeugen fällig. Diese wird gefordert: 

  • 6 Jahre nach der Herstellung des Aufbaus und der Kältemaschine
  • danach alle drei Jahre
  • in Ausnahmefällen auf Verlangen der ATP-Prüfstelle

Bei der Wiederholungsprüfung wird überprüft, ob die Kühleinrichtung in der Lage ist, den Innenraum des leeren  Beförderungsmittels innerhalb von sechs Stunden auf die der ATP-Klasse entsprechenden Temperatur zu kühlen. Nach bestandener Prüfung wird für das Beförderungsmittel eine ATP-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Diese ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.